Zweimal Ja am 7. März für eine effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit!

Das seit 2014 geltende Gesetz zur Schwarzarbeitskontrolle führte immer wieder zu Auseinandersetzungen und auch Gerichtsfällen. Im Fokus der Kritik stand vor allem die frühere «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK), unter anderem wegen einer ungenügenden Anzahl durchgeführter Kontrollen.

Der Landrat unterstützte die Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes (AMAG) mit jeweils 71 zu 18 Stimmen. Die beiden Vorlagen merzen die Schwächen der bisherigen Gesetzgebung aus. So geben sie dem Kanton mehr Handlungsspielraum und zudem griffigere Massnahmen an die Hand, um fehlbare Firmen zu identifizieren. Die bisher fixe Inputfinanzierung zu den Baustellenkontrollen, die durch die Sozialpartner durchgeführt werden, soll aufgehoben werden. Neu kann die Regierung künftig einem Sozialpartner bei Verfehlungen einen Auftrag entziehen.

Die beiden neuen Gesetze schaffen klarere Vorgaben und geben dem Kanton die dringend notwendigen Kompetenzen, die es zur Bekämpfung von Schwarzarbeit braucht.      → zu allen Parolen zum 7. März.

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