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Zur Abstimmung vom 25. November 2018:
«Die Bundesverfassung erteilt der Aussenpolitik explizit den Auftrag, sich für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, die Demokratie zu fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker beizutragen (Artikel 54). …. Rechtliche Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte. Es wurde 2003 von National- und Ständerat verabschiedet und trat am 1. Mai 2004 in Kraft.»
Die Schweiz kann diesen Auftrag aussenpolitisch nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie auch innenpolitisch entsprechende Rechtsgrundlagen anwendet. Wenn also der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweizer Justiz in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte prüft, können wir doch nur gewinnen und unseren Rechtsstaat schützen. Vielleicht ist dies gerade in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
Deshalb verdient die Selbstbestimmungsinitiative ein klares NEIN.
Weitere Informationen: Frieden und Menschenrechte oder Bundesgesetz … Menschenrechte .