Keine Kürzung des Grundbedarfs

Von Ruth Wittlin, 13. April 2022

Replik auf den BZ-Artikel vom 9. April 2022 «Bürgerliche vereint für Baselbieter Sozialhilfegesetz»

Bürgerliche Politiker unterstellen den Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, dass sie arbeitsunwillig seien. Es brauche einen besonderen Anreiz in Form eines Abzuges beim Grundbedarf, damit Menschen, die kein oder ein zu niedriges Einkommen erzielen, mehr arbeiten.

Menschen melden sich nicht freiwillig bei der Sozialhilfe. Es sind Menschen, die in eine ernsthafte finanzielle Notlage geraten sind. Die meisten verfügen nicht nur über zu wenig Geld, sondern sie müssen gleichzeitig herausfordernde Lebensumstände meistern, seien dies schwerwiegende gesundheitliche Probleme, wenig Bildung, mangelnde Deutschkenntnisse oder belastende Familiensituationen. 

Der Name Grundbedarf sagt schon alles. Es ist das Mindeste was man pro Monat braucht, um in der Schweiz in Würde zu leben. Vor 25 Jahren betrug der Grundbedarf noch CHF 1100. Unter bürgerlichem Spardruck wurde er unterdessen auf CHF 997 gesenkt. Eine weitere Kürzung des Grundbedarfs ist menschenverachtend, auch dann, wenn sie nicht alle trifft und erst nach zwei Jahren in Kraft tritt.

Deshalb NEIN zum Baselbieter Sozialhilfegesetz am 15. Mai.

Weitere Informationen unter www.sp-bl.ch/sozialhilfeabbau-nein oder verkehrt-bl