Am 27. September ein JA zum Vaterschaftsurlaub

Von Ursula Wyss Thanei, 13. September 2020

Das Parlament hat im Herbst 2019 mit deutlicher Mehrheit einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen beschlossen als Gegenvorschlag auf eine Volksinitiative, welche vier Wochen verlangt hatte. Die zehn Arbeitstage kann der Vater innert sechs Monaten nach der Geburt beziehen, wochen- oder tageweise. Die anfallenden Kosten werden über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt diese auf rund 230 Millionen Franken im Jahr.

In den meisten Ländern Europas ist es bereits schon länger Realität, dass Väter nach der Geburt mit ihrem Kind Zeit verbringen und es kennenlernen können und dabei nicht auf den ganzen Lohn verzichten müssen. Dies ist eine Grundlage für die spätere intensive und für die Kinder so wichtige Beziehung zum Vater. Wir können uns das leisten, genau wie unsere Nachbarländer in Europa sich einen Vaterschaftsurlaub leisten wollen und können.

Stimmen Sie deshalb am 27. September JA zum Vaterschaftsurlaub!